Änderung der REACH-Verordnung für Chromtrioxid

Die REACH-Verordnung 1907/2006 wurde 2006 ins Leben gerufen, um Mensch und Umwelt noch gezielter und umfassender als bisher vor gefährlichen Stoffen zu schützen und den Umgang mit Chemikalien in der Europäischen Union neu zu regeln.

Jedes Unternehmen, das chemische Substanzen im Rahmen der Produktion verwendet, ist von der Verordnung betroffen. Chrom(VI)-oxid wird in einem sehr breiten Anwendungsspektrum eingesetzt und ist bereits seit längerem durch die REACH-Verordnung geregelt. Diese Substanz kommt bei einer Vielzahl von Oberflächenbehandlungen zum Einsatz.

Die Verwendung von Chrom(VI)-Verbindungen für funktionelle Chromschichten mit dekorativem Charakter wird voraussichtlich in absehbarer Zeit verboten werden. Von diesen Restriktionen sind zahlreiche Branchen direkt (z.B. Galvaniken) oder indirekt (z.B. Maschinenbau) betroffen. ODU als Hersteller für Steckverbindungen hat sich dieser Problematik gestellt und berichtet über die Vorgehensweise.

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Interview mit Mark Bingham – Head of Product Management Circular Connectors

Unternehmen müssen die REACH-Verordnung beachten. In welchen Bereichen trifft das auf Sie als Hersteller von Steckverbindungen zu?Unsere Rundsteckverbinder erhalten eine Oberflächenbehandlung, die nicht nur eine sehr ansprechende Optik liefert, sondern auch eine Reihe an mechanischen und elektrischen Anforderungen erfüllt. Diese Veredelung ist maßgeblich verantwortlich für die Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte und erfolgt in unserer hauseigenen Galvanik. 

Insbesondere im Bereich unserer Rundsteckverbinder aus Metall (MINI-SNAP®), die in vor allem im Bereich der Industrie, Mess- und Regelungstechnik oder Medizintechnik eingesetzt werden, war die Behandlung mit sechswertigen Chromlösungen (Chromsäure H2CrO4) üblich. Während der Veredelung können sich durch die sechswertigen Chromverbindungen gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen ergeben. Die REACH-Verordnung fordert den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz Daher darf Chrom(VI) seit dem sogenannten „Sunset Date“ am 21. September 2017 gemäß REACH-Verordnung nicht mehr in der Veredelung eingesetzt werden. Ausnahmeanträge waren bislang in Prüfung. Für dekorative Oberflächen wird diese Zulassung bzw. der Ausnahmeantrag voraussichtlich in absehbarer Zeit auslaufen.

Welche besonderen Eigenschaften hat Chrom, um es in Ihrer Produktion einzusetzen?

Unsere Steckverbinder halten eine sehr hohe Anzahl an Steckzyklen aus und müssen korrosionsbeständig und für den Medizinbereich auch autoklavierbar oder beständig gegen Wischdesinfektionsmittel sein. Die Oberflächenbehandlung muss die elektrischen und mechanischen Eigenschaften absichern und ermöglichen. Die mechanische Lebensdauer kann durch die Wahl der Oberflächenbehandlung maßgeblich beeinflusst werden. 

Aufgrund der neuen Gegebenheiten sind Sie zum Handeln verpflichtet. Wie verhalten Sie sich künftig?

Wir haben uns bereits frühzeitig mit der Thematik beschäftigt und eine sehr gute Alternative gefunden. Es wird auf einen Chrom(VI)-freien Elektrolyten umgestellt. Der für die Chromoberflächen gewählte Elektrolyt hat sich in allen Tests der gültigen Produktspezifikationen als gleichwertig oder besser erwiesen. 

Als Ersatz für die Schwarzchromoberfläche haben wir uns für eine Veredelung mit Zinn-Nickel entschieden. Diese Oberfläche hat sich seit vielen Jahren bei anderen Produktreihen von ODU bewährt.

Welchen Prüfungen haben Sie bei der neuen Mattchromoberfläche durchgeführt?

Geprüft wurden unter anderem die Anzahl der Steckzyklen, die elektrischen Eigenschaften, der Salznebeltest bzw. die Korrosionsbeständigkeit, die Autoklavierbarkeit sowie das optische Erscheinungsbild (Farbgebung). Das Endergebnis war überzeugend.

Wie erfolgt die Umstellung? 

Wir haben unsere Kapazitäten um eine weitere Dreherei sowie eine neue Galvanik erweitert. Die Inbetriebnahme ist bereits erfolgt. Die kundenseitige Umstellung auf die neue Chrom- und Zinn-Nickel-Oberfläche ist ebenfalls abgeschlossen.

Hat die Veränderung Auswirkungen auf die Kunden? 

Nein, unsere Kunden erhalten unsere Produkte weiterhin in Top-Qualität und die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Wir sind vorbereitet und veredeln bereits Chrom(VI)-frei. Unsere gesamte Produktion ist bereits umgestellt. Sollte das Verbot morgen in Kraft treten, bleibt unsere Lieferkette intakt und unsere Kunden merken nichts.