Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolgs und schützt unsere Kunden, das Unternehmen und seine Mitarbeitenden vor unnötigen Risiken.
ODU verlangt von seinen Geschäftspartnern und Mitarbeitenden die konsequente Einhaltung gesetzlicher Regelungen, sonstiger bindender Vorschriften sowie interner Richtlinien.
Alle präventiven Compliance-Aktivitäten, ein regelmäßiges Monitoring, die Abstimmung mit den lokalen Einheiten, die sichere Möglichkeit Meldungen zu Verdachtsfällen abgeben zu können sowie die konsequente Nachverfolgung von potentiellem Fehlverhalten sind wesentliche Grundpfeiler des Compliance Management Systems bei ODU.
Der Code of Conduct dient als verbindliche Leitlinie im beruflichen Alltag. Er wird ergänzt durch interne Richtlinien und Regularien sowie arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Darüber hinaus halten wir nationale und internationale gesetzliche Regelungen ein.
Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verantwortung, Fairness und Legalität sind wesentliche Bausteine für unseren Geschäftserfolg. Wir fordern daher von jedem Lieferanten, unsere Grundsätze zu erfüllen und Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu übernehmen.
Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern, ist ODU ein grundlegendes Anliegen. Daher bildet die Achtung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen als auch in unseren Geschäftsbeziehungen die Grundlage unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Wir verhalten uns Mitarbeitenden und der Gesellschaft gegenüber wertschätzend und respektvoll.
Unsere Grundsätze hinsichtlich der Achtung und Wahrung der Menschenrechte haben wir in unserer Menschenrechtsrichtlinie festgelegt.
Durch Fehlverhalten einzelner interner und externer Personen kann ODU als Unternehmen, seine Mitarbeitenden, Kunden und alle anderen Stakeholder nachhaltig geschädigt werden. Wir wollen jede Form unrechtmäßigen oder gar kriminellen Handelns innerhalb des eigenen Einflussbereiches verhindern. Dazu gehört auch Meldewege bereitzustellen, damit Mitarbeitende und externe Personen Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten einfach und vertraulich melden können.
Nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) vom 31. Mai 2023 stehen Meldungen an die interne Meldestelle grundsätzlich allen Mitarbeitenden von ODU zu. Dazu zählen alle in Vollzeit oder Teilzeit Beschäftigte, Auszubildende und Leiharbeitnehmer/innen. Die wesentlichen Informationen finden Sie in der Verfahrensordnung.
Eine Meldung per Email kann über die folgende Adresse vorgenommen werden: Hinweisgeber@odu.de
Allen anderen Personen steht auch weiterhin das Recht zu, sich an die Abteilung Compliance zu wenden. Eine Meldung per Email kann über die folgende Adresse vorgenommen werden: Compliance@odu.de
Jedem gemeldeten Hinweis wird nachgegangen. Vermerke zur Vertraulichkeit werden berücksichtigt und die berechtigten Interessen der hinweisgebenden Person geschützt. Nach einer diskreten Prüfung der Plausibilität, werden anlassbezogen entsprechende Untersuchungen zur Aufklärung des angezeigten Sachverhaltes ergriffen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen eingeleitet. Hinweisgeber können sich über den von Ihnen gewählten Meldekanal auch über den Stand der Angelegenheit informieren.
Der Code of Conduct dient als verbindliche Leitlinie im beruflichen Alltag. Er wird ergänzt durch interne Richtlinien und Regularien sowie arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Darüber hinaus halten wir nationale und internationale gesetzliche Regelungen ein.
Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Verantwortung, Fairness und Legalität sind wesentliche Bausteine für unseren Geschäftserfolg. Wir fordern daher von jedem Lieferanten, unsere Grundsätze zu erfüllen und Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu übernehmen.
Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern, ist ODU ein grundlegendes Anliegen. Daher bildet die Achtung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen als auch in unseren Geschäftsbeziehungen die Grundlage unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Wir verhalten uns Mitarbeitenden und der Gesellschaft gegenüber wertschätzend und respektvoll.
Unsere Grundsätze hinsichtlich der Achtung und Wahrung der Menschenrechte haben wir in unserer Menschenrechtsrichtlinie festgelegt.
Durch Fehlverhalten einzelner interner und externer Personen kann ODU als Unternehmen, seine Mitarbeitenden, Kunden und alle anderen Stakeholder nachhaltig geschädigt werden. Wir wollen jede Form unrechtmäßigen oder gar kriminellen Handelns innerhalb des eigenen Einflussbereiches verhindern. Dazu gehört auch Meldewege bereitzustellen, damit Mitarbeitende und externe Personen Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten einfach und vertraulich melden können.
Nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) vom 31. Mai 2023 stehen Meldungen an die interne Meldestelle grundsätzlich allen Mitarbeitenden von ODU zu. Dazu zählen alle in Vollzeit oder Teilzeit Beschäftigte, Auszubildende und Leiharbeitnehmer/innen. Die wesentlichen Informationen finden Sie in der Verfahrensordnung.
Eine Meldung per Email kann über die folgende Adresse vorgenommen werden: Hinweisgeber@odu.de
Allen anderen Personen steht auch weiterhin das Recht zu, sich an die Abteilung Compliance zu wenden. Eine Meldung per Email kann über die folgende Adresse vorgenommen werden: Compliance@odu.de
Jedem gemeldeten Hinweis wird nachgegangen. Vermerke zur Vertraulichkeit werden berücksichtigt und die berechtigten Interessen der hinweisgebenden Person geschützt. Nach einer diskreten Prüfung der Plausibilität, werden anlassbezogen entsprechende Untersuchungen zur Aufklärung des angezeigten Sachverhaltes ergriffen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen eingeleitet. Hinweisgeber können sich über den von Ihnen gewählten Meldekanal auch über den Stand der Angelegenheit informieren.